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Regelwerk zu Arbeitszeiten und Ruhezeiten CargoNet 2025

Regelwerk zu Arbeitszeiten und Ruhezeiten fr Fahrer

Dieses Regelwerk legt klare Vorschriften fr tgliche und wchentliche Ruhezeiten, Pausen, Ausgleichszeiten und die interne Kontrolle der Arbeitsaktivitten von Fahrern gem der EU-Verordnung 561/2006 fest.

Tgliche Fahrzeit und Pausen

  • Maximale tgliche Fahrzeit: 9 Stunden (bis zu 10 Stunden zweimal pro Woche).
  • Nach 4,5 Stunden Fahrt ist eine verpflichtende Pause von 45 Minuten einzulegen, die in 15 + 30 Minuten aufgeteilt werden kann.
  • Tgliche Ruhezeit zwischen den Fahrperioden: mindestens 11 Stunden; einmal pro Woche kann sie auf 9 Stunden verkrzt werden.

Wchentliche Ruhezeiten

  • Standardmige wchentliche Ruhezeit: mindestens 45 Stunden.
  • Verkrzte Ruhezeit von 24 Stunden ist erlaubt, der Fahrer muss jedoch die fehlenden Stunden bis zum Ende der dritten Woche ausgleichen.
  • Wenn zwei aufeinanderfolgende wchentliche Ruhezeiten verkrzt wurden, ist der Ausgleich verpflichtend, sodass die Gesamtruhestunden 45 Stunden plus Differenz betragen.
  • Es wird empfohlen, die Ruhezeit in geeigneten Unterknften oder in einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug zu verbringen.
  • Die Gesamtfahrzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf 90 Stunden nicht berschreiten.

Pausen whrend der Fahrt

  • Wenn die Fahrt lnger als 4,5 Stunden dauert, ist eine Pause von 45 Minuten erforderlich (kann aufgeteilt werden).
  • Pausen gewhrleisten Sicherheit, verhindern Mdigkeit und verbessern die allgemeine Effizienz.

berwachung und Verwaltung

  • Fahrer mssen ein Fahrtenbuch fhren (digital oder auf Papier), in dem Fahrten, Pausen und Ruhezeiten erfasst werden.
  • Das Unternehmen berwacht die Einhaltung der Vorschriften und gewhrleistet die ordnungsgeme Verwaltung der Ruhezeiten.
  • Im Rahmen der internen Kontrolle muss das Unternehmen die Arbeitsaktivitten der Fahrer regelmig berwachen, einschlielich der Erfassung von Daten aus den Tachographenkarten:
    • Daten von Fahrerkarte und Fahrzeug werden alle 4 Wochen berprft.
    • Vollstndige berprfung und Archivierung der Daten aller Fahrer erfolgt mindestens alle 3 Monate.
    • Die regelmige berwachung ermglicht die frhzeitige Erkennung von Unregelmigkeiten und zeitnahes Handeln.
  • Verste gegen die Vorschriften werden gem den internen Verfahren und der EU-Gesetzgebung behandelt.

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